Glossar
EPR: erweiterte Herstellerverantwortung
Was ist die EPR?
Die EPR ist sozusagen die Antwort der EU auf verschiedene Probleme, die festgestellt wurden:
- Vermüllung,
- Rohstoffknappheit und damit verbunden ein Bedarf an Sekundärrohstoffen, oder auch die
- Gefährdung von Menschen und Umwelt durch unsachgemäße Erfassung und Behandlung von Abfällen, bspw. durch gefährliche Stoffe.
Unter anderem für diese Probleme wollte man eine Lösung finden.

Und wie sieht eine Lösung dann typischerweise aus?
Es erfolgt eine Regulierung. Das heißt, es werden Spielregeln festgelegt, an die ich mit halten muss, wenn ich sozusagen mit “Problemprodukten” zu tun habe.
Problemprodukte sind dabei in erster Linie Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Fahrzeuge. Aber das Thema wächst, so dass nach und nach auch weitere Produkte aufgenommen werden - bspw. Textilien, für die EU-weit Anforderungen definiert werden und für die es bspw. in den Niederlanden und Frankreich schon Anforderungen gibt.
Und wenn ich Frankreich schon anspreche, dann muss ich der Vollständigkeit halber erwähnen, dass die EPR dort deutlich umfassender ist, weil zusätzlich bspw. noch Druckerzeugnisse (zum Beispiel Bedienungsanleitungen), Spielzeuge, Möbel, DIY- und Gartenequipment etc. und die erweiterte Herstellerverantwortung fallen.

Die Spielregeln der EPR sind alle nach einem ähnlichen Konzept aufgebaut und verfolgen dabei zwei Kernprinzipen:
1. das Verursacherprinzip
2. den Mitgliedstaatenbezug

Nur kurz zum Verursacher:
Es gibt verschiedene Rollen, die - teilweise noch national - definiert werden. Vom Erzeuger über den sog. Hersteller, den Importeur, den Vertreiber bis hin zu Fulfilment-Dienstleistern und elektronischen Marktplätzen. All diese Rollen sind letztlich dafür verantwortlich, dass Produkte angeboten bzw. in Verkehr gebracht werden und müssen vor dem Hintergrund je nach Rolle verschiedene Anforderungen erfüllen.

Und dabei gilt der Grundgedanke, dass ein Produkt in dem Land, in dem es in Verkehr gebracht wird, End-of-Life auch wieder zurückgenommen bzw. entsorgt wird. Deshalb soll in genau dem Land auch jemand best. Verpflichtungen erfüllen, bzw. erfüllen lassen und vor allem finanzieren. Es ist daher besonders relevant, dass Ihr Eure Rollen je nach Vertriebsszenario, Land, etc. kennt und die damit einhergehenden Anforderungen erfüllt.

Über welche Anforderungen sprechen wir dabei?
Die EPR besteht aus verschiedenen Dimensionen, die alle auf den konformen Marktzugang einzahlen.
Beispielsweise gibt es konkrete Anforderungen an Produkte und Verpackungen - an deren Design, ihre Kennzeichnung, Informationspflichten und auch Abfallvermeidungsmaßnahmen, die bereits in der Konzeption berücksichtigt werden müssen.
Darüber hinaus gibt es konkrete Anforderungen an den jeweils nationalen Marktzugang - insbesondere mit Blick auf Registrierungen, Identifikations- und Ausweispflichten. Da kommen dann auch Anforderungen an bspw. die Rechnungslegung ins Spiel.
Wir reden zudem über Anforderungen an die flächendeckende Rücknahme und fachgerechte Entsorgung von Abfällen, über Meldeverpflichtungen und definitiv auch Daten; korrekte, vollständige und anwendbare Daten, die die Stakeholder dazu befähigen ihre Verpflichtungen korrekt erfüllen zu können.

→ Die EPR steht für Marktzugangsvoraussetzung.

Für den konformen Marktzugang, dafür dass Produkte überhaupt angeboten, also Vertrieb und Marketing überhaupt performen dürfen, müssen all diese Dimensionen gemeistert werden.

Wenn Ihr genau das möchtet, die EPR meistern und in dem Zuge eine Best Practice implementieren, dann meldet Euch gerne. Geht dafür einfach auf die Website und plant einen Termin für einen kostenloses Erstgespräch!
EPR: Hersteller
Es gibt immer noch sehr viele Mythen zur Definition eines Herstellers im Sinne der EPR - der erweiterten Herstellerverantwortung.
Zum Beispiel:
Ich produziere nicht selber, also bin ich kein Hersteller.
Wenn mein Name nicht daraufsteht, dann bin ich kein Hersteller.
Ich habe das Produkt aus einem anderen Mitgliedstaat gekauft. Also innerhalb der EU. Da bin ich nicht Hersteller.
Und eben weil diese Mythen immer noch kursieren, möchte ich hier einmal kurz darauf eingehen!

Wer gilt im Themengebiet der EPR als Hersteller?
Um das Ganze nachvollziehen zu können, muss ich eigentlich nur einen Grundgedanken verinnerlichen:
Man geht davon aus, dass das Produkt in dem Land entsorgt wird, wo es auch in Verkehr gebracht wird.
Und auch deshalb soll dort jemand greifbar und verantwortlich sein, unter anderem die
- Konsumentinformation
- Sammlung
- Logistik, aber auch das
- Recycling
von Produkt und Verpackungsabfällen zu organisieren, sicherzustellen und vor allem zu finanzieren.
Es wird da ein ganz klarer Mitgliedstaatenbezug verfolgt. Warum der in diesem Thema auch zumindest anteilig Sinn macht, das verrate ich Dir in einem anderem Video.

In absoluter Kurzform geht es darum, dass das Ganze finanziell fair und wirtschaftlich sein soll, aber auch der Vollzug beherrschbar sein muss.
→ Deshalb soll eben in dem konkreten Land jemand greifbar sein. Ihr kennt das vielleicht von Euren Kunden: Zumindest wenn es etwas zu holen gibt, ist das Geld innerhalb eines Landes leichter einzutreiben als grenzüberschreitend.

Für Euch heißt das aber direkt schon einmal: Der sog. Hersteller ist Mitgliedstaaten individuell zu ermitteln.

Wer gilt also als Hersteller?
Einerseits derjenige, der in einem Mitgliedstaat niedergelassen ist, und EEE, B&A oder Verpackungen seiner Marke bzw. Herstelleridentifikation selbst produziert, importiert oder aber produzieren oder importieren lässt, und diese in eben diesem Mitgliedstaat auch in Verkehr bringt.
Das heißt in dem Fall: entgeltlich oder unentgeltlich an andere abgibt.
- Hierzu gehören dann bspw. auch Werbemittel!

Ebenfalls gelte ich in aller Regel als Hersteller, wenn ich Produkte importiere - Und zwar - Achtung - : aus egal welchem anderen Land der Welt - und diese erneut in dem Mitgliedstaat, in dem ich selber niedergelassen bin, in Verkehr bringe.
- Ja: mein Lieferant kann mich in aller Regel, zumindest Stand heute noch - in dem Mitgliedstaat, in dem ich niedergelassen bin, entpflichten. Das sollte ich dann allerdings auch vereinbaren und prüfen. Und ich darf dabei nicht vergessen, das - sobald diese Produkte in ein anderes Land vertrieben werden, dort die Rolle des Herstellers neu zu bewerten ist.

Das bringt mich zum nächsten Fall: Denn ich gelte fast immer dann als Hersteller, wenn ich Produkte an Endnutzer - egal ob gewerbliche oder private Endnutzer - in anderen Mitgliedstaaten vertreibe.
- Das heißt für Euch ganz klar: wenn Ihr an Endnutzer in anderen Mitgliedstaaten vertreibt, dann ist der Prozess mit Blick auf die EPR mit einem fetten Ausrufezeichen zu versehen, weil Ihr mit einer hohen Wahrscheinlichkeit Verpflichtungen zu erfüllen habt.
- Warum nur mit einer hohen Wahrscheinlichkeit?
- In Einzelfällen existieren Stand heute - übrigens nicht mehr lange - unter anderem noch Bagatellgrenzen. Wer in diesen Fällen also bestimmte Schwellenwerte unterschreitet, kommt derzeit noch ohne ganz direkte Verpflichtung davon. Gemonitored werden muss das Ganze dann natürlich trotzdem und auch die Konformität der Produkte/Verpackungen sollte trotzdem sichergestellt werden.

Ganz wichtig:
Das hier sind Grundprinzipien, wie ein Hersteller definiert wird. Es gibt aber hier und da auch Abweichungen sowie gängige Praxis.
Zum Beispiel ist gerade im Kontakt mit dem Handel, also mit Weitervertreibern die sog. Entpflichtung ein relevantes Thema. Entpflichtung heißt: ich verkaufe an einen Weitervertreiber in einem anderen Mitgliedstaat, kümmere mich aber trotzdem - vielleicht auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung - an seiner Stelle um die EPR-Pflichten in dem Mitgliedstaat, wo eben nicht ich niedergelassen bin, sondern der Weitervertreiber.
- Zu genau dem Thema mache ich nochmal eine separate Episode.

Wichtig ist auch:
Betrachtet für die Ermittlung von Verpflichtungen bitte das Land Eures Vertragspartners/Kunden - und nicht auf abweichende Liefer- oder Rechnungsadressen.
Incoterms spielen zudem in der Regel keine Rolle - in seltenen Fällen aber schon. Paradebeispiel ist hier das VerpackG in Deutschland. Hier gilt als Hersteller, wer bei Grenzüberschreitung die rechtliche Verantwortung für die Ware trägt - und wenn hierzu nichts Spezifisches vereinbart ist, dann kommen bspw. die Incoterms zum Tragen.

Apropos Verpackungen:
- Oftmals entstehen eine Verpackung und damit einhergehende Verpflichtungen erst in Verbindung mit einer Ware, so dass ein leerer Karton keine Verpackung, sondern ein Produkt darstellt.
- Der Erzeuger des Kartons gilt damit nicht zwangsläufig als Hersteller, sondern in den meisten Fällen derjenige, der seine Ware darin verpackt. Aber auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel, so dass teilweise auch der Erzeuger des Verpackungsmaterials, der Leerverpackungen als Hersteller betrachtet wird.

Ihr seht, das Ganze hat eine gewisse Komplexität und Ihr solltet Euch eben pro Mitgliedstaat Gedanken um Eure Rolle machen. Nichtsdestotrotz kommt Ihr aber mit den Grundprinzipien schon sehr weit und könnt auf der Basis ein sehr straightes Konzept etablieren.

→ Und unter anderem das, können wir natürlich auch gemeinsam angehen. Uns zum Beispiel anschauen wo Ihr konkret als Hersteller definiert werdet, wo Ihr freiwillig agieren könnt, warum das sinnvoll sein könnte und vor allem welche konkreten Verpflichtungen wo auf dieser Basis für Euch bestehen und natürlich auch wie Sie erfüllt werden können.

Geht dafür einfach auf die Webseite, ladet Euch gerne das Whitepaper runter und tragt Euch ein für ein kostenloses Kennenlerngespräch. In dem Gespräch sprechen wir dann über Euch, Euren Bedarf und das Ob und Wie einer Zusammenarbeit. Ich freue mich darauf und sage bis zum nächsten Mal. Ciao!
EPR-Registrierungsnummer
Spätestens seit Amazon danach fragt ist sie in aller Munde: die EPR-Registrierungsnummer!
Aber was ist das irgendhaupt? Wer braucht sie? Und was muss er damit machen? Das erfährst Du in diesem Kurzvideo:

Also: was ist die EPR-Registrierungsnummer?
EPR ist die Abkürzung für extended Producer responsibility - auf deutsch: erweiterte Herstellerverantwortung. Im Rahmen der EPR wurden für verschiedene Produktgruppen Anforderungen definiert, die betroffene Hersteller im Sinne der jeweiligen Gesetze und Verordnungen erfüllen müssen, um die Produkte verkaufen zu dürfen.
Für den Markt Deutschland findest Du entsprechende Anforderungen bspw. im Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, im Batteriegesetz (BattG) bzw. der Batterie-Verordnung und auch auch im Verpackungsgesetz (VerpackG) wieder.
Derjenige, der jetzt als Hersteller definiert wird, hat unter anderem Registrierungsverpflichtungen zu erfüllen. Und zwar muss er sich für alle Gerätearten, Batteriearten, Verpackungsarten und jeweils auch die zugehörigen Marken registrieren, damit er die Produkte verkaufen darf. Als ein Ergebnis der Registrierungen wird den Herstellern eine eindeutige Registrierungsnummer zugeteilt - z. B. die WEEE-Registrierungsnummer, die die stiftung ear in Deutschland den Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten zuweist, die BattG-Registrierungsnummer oder auch - in dem Fall von der ZSVR, die Registrierungsnummer für Verpackungen - oft auch als LUCID-Nummer beschrieben. Vergleichbar gibt es auch in den meisten anderen Mitgliedstaaten und Bereichen entsprechende Nummern.
- Diese Nummern werden als EPR-Registrierungsnummern bezeichnet.

Ganz wichtig: je nach Land und Bereich gibt es für diese Nummern Ausweispflichten, die zu erfüllen sind. Bspw. müssen die Nummern teilweise auf Angeboten, Rechnungen oder auch in den AGBs aufgeführt werden.
Und darüber hinaus bestehen teilweise auch Nachweispflichten, zum Beispiel gegenüber Vertreibern, die auf der Basis sicherstellen können, dass Produkte innerhalb der Lieferkette ordnungsgemäß registriert wurden und entsprechend angeboten werden können.

Und in die gleiche Richtung geht es auch bei elektronischen Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern:
- diese dürfen ihre Leistungen, bzw. das Anbieten von Produkten teilweise nicht ermöglichen, wenn diese nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert worden sind. Und genau vor diesem Hintergrund werden an der Stelle immer häufiger die EPR-Registrierungsnummern abgefragt bzw. zur Voraussetzung gemacht. Ohne passende Nummer, keine Leistungen bzw. keine Listung der Produkte.
- Und hierzu auch noch einmal ganz wichtig:
- es kann durchaus vorkommen, dass ihr für bestimmte Produkte oder Verpackungen nicht Eure, sondern die Registrierungsnummer eines Lieferanten angeben müsst, weil dieser sich auf Basis seiner Verpflichtungen oder einer freiwilligen Entpflichtung bereits gekümmert hat.

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Kollektive Systeme
In der erweiterten Herstellerverantwortung, kurz EPR, ist immer wieder die Rede von Systemen, Rücknahmesystemen, kollektiven Systemen oder in Englisch, Producer Compliance oder Product Stewardship Schemes.
Was sind das für Systeme, wie unterschieden sie sich und welchen Auftrag haben sie?
Rein vom Wording her bezeichnen eigentlich alle Begriffe das Gleiche. Natürlich gibt es in der Umsetzung Feinheiten und Unterschiede - bspw. agieren manche FOR und manche Non-for-Profit und auch die Preisstrukturen und Meldeanforderungen können sich sogar innerhalb Mitgliedstaates erheblich voneinander unterscheiden - , aber grundsätzlich geht es hier erstmal um etablierte, in der Regel nationalstaatlich anerkannte Systeme.
Und diese Systeme haben - auch für ihre dauerhafte Anerkennung - diverse Anforderungen zu erfüllen.
In erster Linie geht es da um die flächendeckende Erfassung von Abfällen und deren fach- und sachgerechte Behandlung. Das Ganze geht einher mit entsprechenden Zielvorgaben hinsichtlich der
- Sammelquote - also der Menge, die im Verhältnis zur in Verkehr gebrachten Menge erfasst wird,
- aber auch hinsichtlich der Verwertungsquoten, also der qualitativen Ergebnisse der Verwertung,
die erzielt werden müssen.
Darüber hinaus kümmern sich die Systeme um die entsprechende Berichterstattung an die nationalen Register, meistens auch die Registrierung ihrer Mitglieder bei diesen Registern und regelmäßig auch um die Konsumenteninformation, bspw. durch mediale Kampagnen in deren Zuge über die korrekte Erfassung von Abfällen informiert wird.

Wer braucht diese Systeme?
Wenn ich als Hersteller von Produkten, die von der erweiterten Herstellerverantwortung erfasst werden, bspw. Elektrogeräten, Batterien oder Verpackungen, definiert werde, dann muss ich zahlreiche Anforderungen erfüllen. Unter anderem zählen dazu auch diese operativen Pflichten bzgl. der Rücknahme und Entsorgung von Abfällen.
Diese Anforderungen kann ich rein rechtlich gesehen in der Regel entweder individuell - sprich: über ein eigenes System - oder kollektiv - also über die Teilnahme an einem anerkannten System erfüllen.
Das individuelle Systeme ist dabei in der Praxis in den meisten Mitgliedstaaten für das Gros der betroffenen Hersteller keine Option, so dass die kollektiven Systeme regelmäßig das Mittel der Wahl sind. Und hier gilt dann für Euch: wählt Euer Best Match an der Stelle sorgfältig aus.

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Bevollmächtigter

Wer oder was ist ein Bevollmächtigter und was ist sein Auftrag?
Der Bevollmächtigte bezeichnet grundsätzlich erstmal eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person - sprich: eine Privatperson oder Firma - die vom Erzeuger schriftlich beauftragt wurde, in dessen Namen bestimmte Aufgaben zur Erfüllung der Erzeugerpflichten wahrzunehmen. In erster Instanz geht es dabei um einen Ansprechpartner für und die Korrespondenz mit Behörden.
Darüber hinaus gibt es aber auch noch den Bevollmächtigten für die EPR bzw. den benannten Bevollmächtigten.

Wo ist der Unterschied bzw. wofür ist dieser Bevollmächtigte zuständig?
Wenn ich in einem Mitgliedstaat, in dem ich nicht niedergelassen bin, als Hersteller von bspw. Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien oder Verpackungen definiert werde oder dort freiwillig als Hersteller agiere, dann benötige ich in den meisten Fällen zur Erfüllung meiner EPR-Pflichten einen sog. Bevollmächtigten bzw. benannten Bevollmächtigten.
Der Bevollmächtigte ist in diesem Fall eine natürliche oder juristische Person, die in dem entsprechenden Mitgliedstaat niedergelassen ist, und dort meine Rechte und Pflichten als Hersteller wahrnimmt.
Die Rolle des Bevollmächtigten kann dabei teilweise direkt von den kollektiven Systemen übernommen werden.
In einigen Fällen ist das jedoch nicht gestattet, so dass die Systeme entweder Gesellschaften für diese Leistung gegründet haben oder ich entsprechend auf andere Dienstleister oder auch vom System präferierte Partner zurückgreifen muss.

Was macht der Bevollmächtigte?
Der Bevollmächtigte registriert sich als Hersteller für das im Ausland sitzende, vertretene Unternehmen, dass ihn benannt und beauftragt hat. In diesem Zusammenhang kümmert er sich teilweise auch um die Teilnahme an einem kollektiven System und zeichnet die entsprechenden Verträge. Er spricht im Optimalfall die Landessprache, ist direkter Ansprechpartner für die Behörden und vor allem auch im Land greifbar - auch für den Vollzug.
Darüber hinaus - je nach Umsetzung und Servicegrad - kann der Bevollmächtigte auch für Euch direkter Ansprechpartner, Experte und Kontaktpunkt für bspw. das Reporting sein.

Heißt das, das der Bevollmächtigte meine Compliance sicherstellt?
Nein! Er ist da lediglich ein kleiner Baustein, an dem ich eben nicht vorbeikomme, wenn im Ausland als Hersteller agiere. Compliant bin ich dadurch noch nicht, und das ist den meisten Bevollmächtigten auch vollkommen egal. Die sichern sich da für ihre Leistungen vertraglich ab, und gut ist.

Das heißt: denen ist egal, ob Produkte oder Verpackungen, Kennzeichnungs- oder Informationspflichten konform sind. Und die interessiert auch nicht, ob mein Registrierungsumfang vollständig ist, ob meine Gewichte, Auswertungen, etc. passen. Wenn sie das interessieren würde, dann müssten Sie ja auch Hersteller-Audits machen und bspw. Zugriff auf Verkaufsdaten etc. haben. Das ist aber in der Regel nicht der Fall. Die Bevollmächtigten erbringen Ihre Serviceleistungen also unter der klaren Prämisse, dass die vertretenen Hersteller alles vollkommen korrekt machen. Nicht mehr und nicht weniger. Das heißt: auch über den Mehrwert kann man streiten.

Aber gut, so viel zum Bevollmächtigten.
Wenn Du wissen willst, ob Ihr alles korrekt macht, oder welche Lücken und Optimierungspotenziale bestehen, dann besuche gerne unsere Website, vereinbare ein kostenloses Erstgespräch und wenn es passt, dann lass uns gemeinsam sicherstellen, dass Euer Unternehmen die Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung souverän und effizient erfüllt.
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