Ich will heute mal wieder eine Erfahrung mit Ihnen teilen, die ein Kunde von mir neulich gemacht hat. Es geht um das Thema Verpackungsgesetz in Deutschland, und hierbei ganz konkret um die Systembeteiligungspflicht.
Der Kunde bringt alle möglichen Produkte in Verkehr. Und wir reden dabei über Verpackungsmengen, die so groß sind, dass er die Schwellenwerte für die Pflicht zur Vollständigkeitserklärung deutlich übersteigt.
Seit 2020 bringt der Kunde auch Kühlschränke in Verkehr. Was er nicht wusste, ist dass die Verpackungen der Kühlschränke nicht systembeteiligungspflichtig sind; weder die Produkt-, noch die Versandverpackungen. Das hat die Gesamtmarktbetrachtung, die im Rahmen der Erarbeitung des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen angestellt worden ist, ergeben.
Trotzdem wollte das System auf die Meldung mindestens der Versandverpackungen als systembeteiligungspflichtig bestehen… Warum?
„Wir handhaben das anders…“
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