In dieser Episode betrachten wir das Thema „Werbemittel und ElektroG„. Und in diesem Zusammenhang schauen wir uns ganz konkret die konforme Inverkehrbringung von Werbemitteln an. Wie gewohnt sind die Aussagen der Tonspur hier noch einmal zusammengefasst.
Warum Werbemittel und ElektroG?
Unter anderem in den Audits und Assessments, die wir bei unseren Kunden durchführen, ist uns immer wieder aufgefallen, dass insbesondere bei elektrischen und elektronischen Werbemitteln oftmals eine Vielzahl von Anforderungen nicht oder nicht konform erfüllt werden. Das Paradebeispiel sind hier sicherlich die USB-Sticks.
Aus diesem Grund und um das zu verdeutlichen, möchten wir Ihnen ein paar exemplarische Beispiele und Auszüge an die Hand geben. Vielleicht schauen Sie sich auf dieser Basis ja einmal Ihre Werbemittel an?
1. Die Registrierungsverpflichtung
Sie beziehen Werbemittel und gehen davon aus, dass Sie konforme/registrierte Produkte beziehen. Ihre Zulieferer suggerieren Ihnen das oftmals auch genau so. Die zugelieferten Produkte sind aber in den meisten Fällen lediglich mit Ihrer eigenen Marke gekennzeichnet und somit OEM-Produkte. Und wie wir in Episode 2, als wir über Hersteller nach ElektroG gesprochen haben, bereits festgestellt haben, ist hier der Kunde des Werbemittellieferanten, dessen Name oder dessen Marke auf dem Produkt gekennzeichnet ist, als Hersteller zu betrachten.
Dementsprechend müssen Sie prüfen, ob die Geräteart und die Marke des elektrischen und elektronischen Werbemittels bereits bei der stiftung ear registriert sind, oder ob Sie diese Lücke vor dem Anbieten erst noch schließen müssen. Und das gilt übrigens nicht nur für Elektro- und Elektronikgeräte, sondern ggf. auch für Batterien und Verpackungen! Auch hier gibt es Registrierungs- und bspw. Systembeteiligungspflichten.
Wenn Sie diese Verpflichtung vermeiden wollen, dann sollten Sie sich mit dem Gedanken des Co-Brandings anfreunden. Im Fall des Co-Brandings werden sowohl der Hersteller/Zulieferer als auch Sie bzw. Ihre Herstelleridentifikation auf dem Produkt genannt. Und dann ist tatsächlich der Werbemittellieferant bzw. eine Partei in der Supply Chain verantwortlich für die Erfüllung der EPR Pflichten.
Wir gehen in der Folge aber davon aus, dass Sie als Kunde bzw. Hersteller die Verpflichtungen für Werbemittel und ElektroG selbst zu erfüllen haben.
2. Das Reporting
In diesem Fall müssen Sie im nächsten Schritt klären und sicherstellen, dass Sie die Produkte auch im Rahmen des Reportings erfassen. Warum? Damit Sie konforme Reports gewährleisten und auch an dieser Stelle potenzielle Ordnungswidrigkeiten vermeiden. Eine große Schwierigkeit ist hierbei in der Regel, das Werbemittel oftmals nicht im Warenwirtschaftssystem angelegt und gebucht werden. Sie gehen stattdessen „einfach so“ über den Tisch. Und selbst, wenn die Mitarbeiter intern angehalten werden, die Abgabe von Werbemitteln in welcher Form auch immer zu erfassen oder zu dokumentieren, ist dieser Schritt in der Praxis sehr fehleranfällig.
3. Die Kennzeichnung
Ein weiterer Punkt, der insbesondere bei Werbemitteln immer wieder ins Auge sticht, ist eine mangelhafte Erfüllung der Erfüllung von Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Beispielhaft genannt seien hier die
- Kennzeichnung mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern,
- diesbezügliche Information oder
- Verpflichtung, den Endnutzer, z. B. bei USB-Sticks über die Eigenverantwortung hinsichtlich der Löschung personenbezogener Daten zu informieren.
Um das kurz zu belegen möchte ich Ihnen eine Frage stellen: Wie oft haben Sie bisher ein Werbemittel, vielleicht sogar einen USB-Stick, erhalten, dem eine Gebrauchsanweisung oder mindestens eine Erläuterung der Kennzeichnungen beigelegt war? Ich vermute sehr stark: selten bis gar nicht.
Welche Anforderungen Sie hinsichtlich Kennzeichungen und Informationen erfüllen müssen, darauf werden wir in allgemeiner Form in einer weiteren Episode eingehen. Eines ist aber auf jeden Fall auffälig: was bei Hauptprodukten in vielen Fällen zumindest relativ gut gemacht wird, wird bei den Werbemitteln gerne etwas vernachlässigt.
4. Hintergrund
Aber warum ist das so? Ein möglicher Grund hierfür könnte sein, dass der Einkauf von Werbemitteln oft vom Standard Einkaufsprozess abweicht. Und das hat zur Folge, dass an anderer Stelle fest verankerte Anforderungen, einfach nicht berücksichtigt werden.
In vielen Fällen ist beispielsweise die Marketing-Abteilung verantwortlich für den Einkauf der Werbemittel. Dabei bindet das Marketing den klassischen Einkauf, bzw. die entsprechenden Anforderungen, oftmals nicht ein. Und das hat in letzter Konsequenz teilweise verheerende Folgen. Warum? Weil dadurch zahlreiche Anforderungen oftmals nicht erfüllt bzw. beachtet werden.
Ich möchte Ihnen für die Abweichung vom Standard gerne noch ein Beispiel geben, das uns in der Praxis schon mehrfach begegnet ist:
In Deutschland und vielen weiteren Ländern besteht keine Verpflichtung zur Kennzeichnung der Verpackungen mit dem „Grünen Punkt“. Hersteller verzichten bei den Hauptprodukten dementsprechend oftmals auf eben diese Kennzeichnung. Trotzdem entdecken wir bei Werbemitteln immer wieder den „Grünen Punkt“ auf der Verpackung. Und das eben ohne dass die Hersteller die Nutzung lizensiert haben. In diesem Fall reden wir dann im Worst Case von einem Verstoß gegen das Markennutzungsrecht.
5. Werbemittel und ElektroG – ein Fazit
Was bleibt festzuhalten? Wenn Sie bereits registrierte Werbemittel beziehen und mit den rechtlichen Anforderungen zumindest national nichts zu tun haben wollen, dann muss neben Ihrer Marke oder Ihrem Namen
- eine weitere Herstelleridentifikation direkt auf dem Produkt angebracht und
- in der korrekten Geräteart und Marke innerhalb der Supply Chain registriert worden sein.
Wir reden dann also von einem Co-Branding. Vergleichbar verhält es sich auch mit der Verpackung.
Sofern Ihre Werbemittel OEM-Produkte sind, stehen Sie als Hersteller in der Verpflichtung – mit allen Anforderungen, die dazu gehören!
Wenn Ihr Portfolio bspw. sowieso schon Elektro- und Elektronikgeräte umfasst, dann sollten Sie mindestens die Standards, die sie für diese Produkte ansetzen, auch für die Werbemittel berücksichtigen- zumindest hinsichtlich der Anforderungen an Kennzeichnung und Informationen.
Warum? Um die Produkte konform auf dem Markt anbieten bzw. verteilen zu können.
Sie haben Fragen zu diesem oder weiteren Themen rund um die EPR? Dann kontaktieren Sie uns gerne!
… oder buchen Sie direkt einen Termin für ein unverbindliches Kennenlerngespräch.