Wie gehen Sie eigentlich mit Ihren Transportverpackungen um?
Haben Sie die Entsorgung an den Empfänger delegiert? Oder kümmern Sie sich selbst darum? Wenn ja, haben Sie dafür einen Dienstleister beauftragt? Vielleicht den gleichen wie für die Verkaufsverpackungen?
Warum stelle ich diese Fragen überhaupt?
Weil es ein Thema ist, was immer wieder bei meinen Kunden aufploppt. Sei es im Audit oder im einfachen Gespräch. Und eine Sache fällt dabei immer wieder auf: Viele Kunden zahlen für eine Leistung, die gar nicht vollständig erbracht werden kann…
Aber starten wir einmal von vorne:
Welche Verpflichtungen bestehen für Sie als Hersteller von Transportverpackungen?
Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, gebrauchte, restentleerte Transportverpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen.
- Dabei kann die Rücknahme im Rahmen wiederkehrender Belieferungen auch bei einer der nächsten Anlieferungen erfolgen.
- Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber können untereinander sowie mit den Endverbrauchern, sofern es sich bei diesen nicht um private Haushaltungen handelt, abweichende Vereinbarungen über den Ort der Rückgabe und die Kostenregelung treffen.
- In Ausnahmen kann die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen. Voraussetzung: diese liegt in zumutbarer Entfernung und ist für den Rückgebenden zu den typischen Geschäftszeiten des Empfängers zugänglich ist.
➔ Zurückgenommene Verpackungen sind nach den Vorschriften des § 16 wiederzuverwenden bzw. zu behandeln/verwerten.
Grundsätzlich besteht also eine Rücknahme und Entsorgungsverpflichtung für Ihre Transportverpackungen. Es sei denn, Sie treffen abweichenden Vereinbarungen mit Ihren Kunden. Diese werden übrigens teilweise über entsprechende Klauseln in den allgemeinen Lieferbedingungen o.ä. getroffen, ohne dass sie direkt angesprochen wurden… In vielen Fällen kann man aber auch beobachten, dass sich die Parteien untereinander einigen und der Lieferant je nach Art und Menge der Verpackungsmaterialien einen Obulus an den Empfänger zahlt.
Wie sieht das Ganze aber aus, wenn Sie sich selbst um die Entsorgung kümmern?
Einerseits könnten Sie im Rahmen wiederkehrender Belieferungen immer wieder Transportverpackungen zurücknehmen und einer Verwertung zuführen. Dies passiert in der Praxis jedoch eher selten.
Häufig zu beobachten ist, dass ein Dienstleister für die Rücknahme und Entsorgung der Transportverpackungen eingesetzt wird. Dies ist oftmals vielleicht sogar der Dienstleister, bei dem auch die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen lizenziert sind.
Und dieser Fall ist in der Praxis ganz interessant.
Was ist hier in vielen Fällen zu beobachten?
Es wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde meldet regelmäßig die Menge der Transportverpackungen, die er in Verkehr gebracht hat. Auf dieser Basis erhält der Kunde eine Rechnung für die Rücknahme und die Entsorgung der entsprechenden Mengen. So weit – so gut. Zumindest vielleicht…
Was ich immer wieder beobachte, ist, dass diese Verträge abgeschlossen werden und, wenn es gut läuft, initial zumindest die Abholstellen, also die Adressen, die mit Transportverpackungen beliefert werden, in das Vertragswerk aufgenommen werden. Und entweder melden sich meine Kunden bei mir, wenn ich Transportverpackungen entsorgen soll und ich koordiniere das dann, oder ich teile meinen Kunden mit, an wen Sie sich für eine Abholung wenden sollen. So kann ich gewährleisten, dass ich meine Pflicht erfülle und der Dienstleister agiert entsprechend.
In den seltensten Fällen wird dieses Konstrukt aber auch nach Vertragsabschluss gelebt. Oftmals kommen zwar neue Abholstellen dazu, der Hersteller vergisst aber deren Kommunikation an den Dienstleister. Ebenso wenig wissen die Abholstellen, wer der Dienstleister ist. Da sich die Abholstellen aber auch in den seltensten Fällen an mich wenden, wenn es um die Entsorgung von Transportverpackungen geht – einfach, weil das Thema nicht so relevant und meistens durch den hohen Anteil an Kartonagen auch nicht so kostspielig ist, oder der Kunde seine etablierten Prozesse und eigene Dienstleister dafür einsetzt – KANN der Dienstleister seine Leistung an der Stelle gar nicht mehr richtig erfüllen. Und da Sie die Daten wahrscheinlich gegenüber dem Dienstleister als in Verkehr gebracht erfassen, zahlen Sie dann für eine Leistung, die schlicht und ergreifend gar nicht erbracht wird.
Also, schauen Sie sich doch einmal an wie Sie mit dem Thema umgehen. Vielleicht identifizieren Sie ja auch hier und da „Optimierungspotenzial“.
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