In ganz vielen Audits erlebe ich, dass Kunden Falschmeldungen erfassen; also bspw. beim ElektroG in Deutschland eine zu hohe oder zu niedrige Menge als in Verkehr gebracht melden.
Und heute möchte ich Ihnen einmal die Top Fehler bzw. Hintergründe für fehlerhafte Meldungen an die Hand geben. Zusammenfassen lässt sich das Ganze in erster Linie auf 2 Oberbegriffe, nämlich den Meldeumfang und die Meldegewichte.
Falschmeldungen durch fehlerhaften Meldeumfang:
Starten wir einmal mit dem Meldeumfang. Hier ist tatsächlich eine sehr große Fehlerquote zu beobachten.
Das liegt einerseits daran, dass die Hersteller Mengen melden, für die gar keine Verpflichtung besteht:
- Hierzu gehören zum Beispiel OEM-Produkte. Also Produkte, die ich im Auftrag und auf Namen eines Kunden gefertigt habe.
- Aber es werden auch immer wieder Mengen gemeldet, die gar nicht in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Einfach, weil der Hersteller im Rahmen des Reports nicht entsprechend differenziert.
- Oder Mengen, für die gar keine Registrierung besteht. Entweder, weil Sie versäumt wurde (in dem Fall registrieren und dann melden) oder aber weil der Zulieferer, insbesondere bei Handelsware, die Verpflichtungen vielleicht schon übernommen hat. Und Doppelmeldungen sollen in dem Konstrukt bestmöglich vermieden werden.
Andererseits können wir aber genauso beobachten, dass die Hersteller manche Mengen nicht melden, obwohl eine Verpflichtung dafür besteht.
Hauptverantwortlich dafür sind dann oftmals erneut Handelswaren, die eben nicht durch den Zulieferer registriert und gemeldet wurden.
Aber hier nochmal ganz klar:
- Prüfen Sie die Registrierungsverpflichtung.
- Wenn diese besteht, dann kümmern Sie sich darum.
- Und wenn die Registrierung freigegeben, also positiv beschieden wird, dann melden Sie die entsprechenden Mengen.
Ebenfalls auffällig und oftmals ein Hintergrund für einen zu geringen Meldeumfang sind darüber hinaus die Werbemittel. Da bin ich in Episode 5 schon drauf eingegangen. Oft gelten Sie hierfür als Hersteller, so dass Sie auch die Registrierungs- und Meldeverpflichtungen erfüllen müssen.
Last not least, ist hinsichtlich des Meldeumfangs einfach zu beobachten, dass die Datenpflege und das Thema EPR oft nicht ausreichend in den Unternehmensprozessen verankert sind.
Sprich:
Das Portfolio wird erweitert, es werden neue Produkte angelegt und in Verkehr gebracht, aber es wird schlicht vergessen oder nicht berücksichtigt, diese neuen Produkte auch entsprechend zu kennzeichnen und in den Report zu integrieren.
Falschmeldungen durch fehlerhafte Meldegewichte:
Neben dem Meldeumfang sind wie gesagt die Meldegewichte ein Hauptgrund für Falschmeldungen.
Das liegt in erster Linie daran, dass die relevanten Gewichtsdaten schlicht nicht korrekt gepflegt sind.
Und dafür gibt es in der Regel drei ausschlaggebende Faktoren:
- Einige Hersteller sehen und fassen Ihre Produkte niemals selbst an und haben auch die Lagerhaltung ausgelagert. Diese Hersteller sind regelmäßig auf die Daten ihrer Zulieferer angewiesen. Und die Datenqualität ist hier teilweise einfach unzureichend. Der Fairness halber möchte ich hier aber auch erwähnen, dass die Zulieferer dabei zum Teil nicht genügend gebrieft werden, welche Daten denn relevant sind.
- Das liegt manchmal ganz einfach daran, dass das EPR-System nur die Hinterlegung von einem Gewicht zulässt… und das ist dann meistens eher logistisch geprägt und bezieht sich auf das komplette Packstück.
- Änderungen werden einfach nicht berücksichtigt. Das heißt, wir haben kein wirklich lebendes Datenkonstrukt.
Vielleicht noch abschließend:
Welche Daten sind für die korrekte Hinterlegung des Gewichtes relevant?
Da bin ich schon einmal drauf eingegangen. Es gibt dazu eine Regelsetzung der stiftung ear. Diese besagt, dass für die Meldung relevant ist:
Das Gewicht des Gerätes im gebrauchsfähigen bzw. betriebsfertigen Zustand, d.h. in der Grundausstattung des Auslieferungszustandes. Dazu gehören nicht:
– Verpackung
– Begleitpapiere
– zusätzliche Zubehörteile/Beigaben, die keine elektronischen Bauteile enthalten (z. B: Bereitschaftskoffer, Taschen)
– Verbrauchsmaterial (z.B. CD, DVD)
– Akkus/Batterien (unabhängig ob fest eingebaut oder leicht entnehmbar)
Das Gewicht meines EEE weicht dementsprechend vom Gewicht des Packstücks regelmäßig ab. Und dabei muss ich potenziell noch folgende Faktoren berücksichtigen, damit der Report in Deutschland, und ggf. in anderen Ländern, auch konform ist:
- Das Gewicht des Elektro- und Elektronikgerätes als Produkteinheit, wie oben beschrieben.
- Sofern mehrere Gerätearten in einem Produkt sind (bspw. Bildschirm + Kabel), sind die Gewichte der verschiedenen Gerätearten in Deutschland zu reportieren.
- Sofern mein Produkt Komponenten oder EEE enthält, die seitens des Zulieferers bereits in Deutschland registriert und gemeldet wurden (z. B. ein konfektioniertes Stromkabel oder eine handelsübliche Grafikkarte), ist dieses Gewicht in Deutschland entsprechend abzuziehen, für die potenzielle Meldung im Ausland jedoch zu implizieren.
Wenn Ihnen diese Daten vorliegen, dann nehmen Sie sie als Grundlage für Ihr Reporting. Auf dieser Basis melden Sie als in Verkehr gebracht dann die Menge, für die Sie als Hersteller in Deutschland definiert werden. Und schon sollte einem konformen Report nichts im Wege stehen.
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