EPR compact - der Podcast

Komponente vs. Elektro- und Elektronikgerät

Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage, ob es sich bei einem Produkt um ein Bauteil bzw. eine Komponente, oder um ein Elektro- und Elektronikgerät (EEE) handelt. Diese Differenzierung ist dabei sehr relevant, weil Sie darüber entscheidet, ob das Produkt in den Anwendungsbereich des ElektroG fällt und dementsprechende Anforderungen zu erfüllen sind, oder nicht.

Leider ist die Abgrenzung in der Praxis oftmals nicht ganz so einfach und von verschiedenen Faktoren abhängig. So kann es dann durchaus vorkommen, dass ein Produkt sowohl EEE ist als auch Komponente sein kann. Und das Konstrukt schauen wir uns heute auf Basis des EWRN-Leitfadens, auf den die stiftung ear diesbezüglich referenziert, einmal an.

Ihre Produkte sind Elektrogeräte, wenn sie für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind und

– zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder

– der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen.

Das ElektroG erfasst damit nicht nur „klassische“ Elektrogeräte. Es können vielmehr auch Produkte mit elektrischen oder elektronischen Komponenten wie Möbel, Kleidung oder Lifestyle-Produkte in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Elektrogeräte nach dem ElektroG sind immer nur Endgeräte, also „fertige“ Produkte; diese

– erfüllen eine eigenständige Funktion,

– sind für eine Verwendung oder Einbau durch Endnutzer vorgesehen und 

– ihr Einbau kann grundsätzlich auch ohne großen technischen Aufwand, wenn auch von technisch dazu befähigten Personen, erfolgen. 

Im Gegensatz dazu fallen bloße Bauteile nicht unter das Gesetz.

stiftung ear

Dem EWRN-Leitfaden ist dabei auch eine Definition für Komponenten zu entnehmen:

“Components cover the range of items that, when assembled, enable an EEE to work properly. Components placed on the market separately in order to be used to manufacture and/or repair an EEE fall outside the scope of the Directive unless they have an independent function themselves. However, a self-assembly kit that consists of components that form an EEE when assembled is an EEE at the stage when it is sold as an assembly kit (Example: remote controlled electric helicopter delivered as an assembly kit).”

Wir müssen nun die wesentlichen Merkmale von EEE bzw. Komponente einmal gegenüber stellen.

EEE:

sind fertige Produkte, die eine direkte Funktion haben und für den Endanwender gedacht sind, egal ob dieser ein Privater oder Gewerblicher ist.

Komponente:

Komponenten hingegen sind unfertige Produkte, die für den Endnutzer keine direkte Funktion haben.

Sie sind für die Verwendung im Laufe des Veredelungs- bzw. Produktionsprozesses zur Herstellung eines fertigen Endproduktes gedacht. Ein Beispiel hierfür ist ein Touchpanel zur Bedienung eines Wäschetrockners. Das wird entsprechend im Trockner verbaut, damit der Trockner im weiteren Verlauf als fertiges Endprodukt in Verkehr gebracht werden kann. Ohne den Rest des Trockners hingegen ist das Touchpanel für den Endanwender nutzlos.

So weit, so gut. Bei einigen Produkten ist die Entscheidung allerdings nicht ganz so trivial. Und zwar bei den Produkten, die sowohl Komponente als auch fertiges Endgerät sein können.

Hier ist im Zweifel die Art der Inverkehrbringung zu betrachten, die Rückschlüsse auf den intendierten Nutzen ermöglicht.

  • Ist das Produkt zum Verkauf an Endanwender gedacht, dann handelt es sich um ein EEE, auch wenn es an einen Weiterverarbeiter verkauft wird.
  • Ist das Produkt hingegen zur weiteren Verarbeitung durch den Hersteller gedacht, dann kann es sein, dass es als Komponente gilt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich sogenannte Bulk Ware, also Massenware handelt.

Als Bulk-Version bezeichnet man im IT-Bereich Computerkomponenten wie Festplatten, Grafikkarten oder DVD-Laufwerke, die vom Hersteller nicht für den direkten Verkauf an den Verbraucher gedacht sind. Die Bulk-Version einer Festplatte beinhaltet dementsprechend weder Montagematerial wie passende Anschlusskabel noch eine Verpackung, Anleitungen und in vielen Fällen auch keine Software. Dafür sind Bulk-Versionen etwas günstiger als die sogenannten Retail-Kits (–> „Endnutzer-Ware“ inkl. Zubehör etc.).

  • Bulk-Ware zur Weiterverarbeitung lässt sich von „Retail-Ware“, also Endnutzer-Ware, abgrenzen. Und das ist ein entscheidendes Kriterium.
  • Endnutzer-Ware befindet sich zumeist in einer Schmuckverpackung und es liegen zum Beispiel Treiber, Handbuch, Kabel und Schrauben bei, so dass das Gerät direkt in Betrieb genommen werden kann.

Entscheidend für die Abgrenzung zwischen Komponente und EEE sind also in erster Linie

  • der intendierte/beabsichtigte Nutzen (Weiterverarbeitung oder Anwendung durch Endnutzer),
  • in gewissen Fällen und mit Abstrichen ggf. der Kunde und
  • auf jeden Fall der Ausstattungszustand.

Und auf dieser Basis ist dann vergleichbar im Fall einer Reparatur ebenfalls zu entscheiden, ob es sich um eine Komponente handelt oder um ein meldepflichtiges EEE.

Wird also bspw. eine Tastatur einfach ausgetauscht, dann wird in diesem Zuge ein EEE in Verkehr gebracht. Wird lediglich eine defekte Leuchtdiode ersetzt, so handelt es sich hier um eine Komponente, die nicht vom ElektroG erfasst wird.

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