EPR compact - der Podcast

Kennzeichnung von EEE

Das Thema dieser Episode lautet Kennzeichnung von EEE (Elektro- und Elektronikgeräten). Und dabei reden wir ausschließlich über die Kennzeichnung auf Basis der WEEE-Richtlinie bzw. den jeweils ins nationale Recht überführten Anforderungen.  

Schaut man sich die Verpflichtungen in allen Mitgliedstaaten an, dann sieht man, dass hier zum Teil unterschiedliche Anforderungen etabliert worden sind. Nun wollen wir aber nicht für jedes Land in dem wir agieren, unterschiedliche Chargen produzieren und jeweils landes individuell die Kennzeichnungspflichten erfüllen, sondern bestmöglich eine One-Fits-All Solution fahren.  

Und diese schauen wir uns heute mit exemplarischen Beispielen unterschiedlicher Anforderungen einmal an.  

1. Herstelleridentifikation

EEE sind so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig identifiziert werden kann. Die Kennzeichnung muss dabei auf dem Gerät selbst erfolgen und entweder den kompletten Unternehmensnamen oder eine Marke, egal ob Bild- oder Textmarke aufweisen. No Name EEE sind nicht mehr erlaubt, so dass vor Abgabe an den Endnutzer immer eine Kennzeichnung mit der Herstelleridentifikation erfolgen muss.  

2. Kontaktanschrift

Die Angabe der Kontaktanschrift ist beispielsweise in Österreich auf dem EEE gefordert. Sie darf allerdings alternativ, und das ist sicherlich die gängige Variante, auf der Verpackung oder in den dem Produkt beigefügten Unterlagen angegeben werden.  

Beigefügt heißt an dieser Stelle, dass die Information beispielsweise im Rahmen einer beigelegten Gebrauchsanweisung mit dem Produkt an den Kunden übergeben wird. Ein Link oder ähnliches, den der Nutzer betätigen muss um die Information zu erlangen, ist explizit nicht erlaubt.  

3. Identifikation des Einzelgerätes

Gefordert ist darüber hinaus, ebenfalls in Österreich, die eindeutige Identifikation des Einzelgerätes, beispielsweise via Typen-, Chargen- oder Seriennummer. Auch diese Information darf, sofern sie nicht auf dem Produkt gekennzeichnet wird, auf der Verpackung angebracht oder in dem Produkt beigefügten Unterlagen angegeben werden.  

Wir haben jetzt schon gesehen, dass Österreich als exemplarisches Beispiel zweimal mit besonderen Anforderungen auffällt. Hintergrund ist hier sicherlich, dass Österreich in der Elektroaltgeräte-Verordnung die Marktüberwachung und diesem Zusammenhang in erster Linie auch die CE-Konformität adressiert. Damit geht übrigens auch die Pflicht zur CE-Kennzeichnung der EEE einher.   

4. Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern

Eine weitere Anforderung ist die Kennzeichnung der EEE mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern – und zwar auf allen EEE.  

Deutschland beispielsweise erfordert diese Kennzeichnung nur für b2c-Geräte. Für b2b-Geräte ist sie nicht verboten, aber halt auch nicht gefordert.  

In anderen Ländern hingegen gilt die Kennzeichnungsverpflichtung oftmals sowohl für b2b als auch für b2c-Geräte. Vor diesem Hintergrund lautet die klare Empfehlung, alle EEE mit diesem Symbol zu kennzeichnen. Sollte es nicht möglich sein, die Kennzeichnung Din-gerecht, das heißt unter anderem mit einem Mindestmaß von 0,5 * 0,5 cm auf dem Produkt zu kennzeichnen, dann ist die Kennzeichnung alternativ sowohl auf der Verpackung, als auch in der Gebrauchsanweisung als auch auf dem Garantieschein anzubringen. Bitte achten Sie im Fall der Fälle darauf, dass alle drei Medien entsprechend gekennzeichnet werden.  

Deutschland verweist zwar nur auf ein „entweder oder“- also entweder auf der Verpackung, oder in der Gebrauchsanweisung oder auf dem Garantieschein, aber in etlichen Ländern wird kleine Wörtchen „oder“ durch ein „und“ ersetzt.  

5. Datum der Inverkehrbringung

Ebenfalls erforderlich ist die Kennzeichnung des Datums der Inverkehrbringung, wenn möglich ebenfalls auf dem Gerät. Hier gibt es verschiedene Varianten zur Erfüllung: entweder wird bspw. das Produktionsdatum oder ein anderes, lesbares Kennzeichen auf dem Produkt, bspw. Typenschild angebracht, oder Sie kennzeichnen das Datum durch einen Querbalken unterhalb dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern. Dieser Querbalken impliziert nämlich die Information, dass es sich bei dem Produkt nicht um ein historisches Altgerät handelt. Bei dieser Variante beträgt die Mindestgröße der Kennzeichnung auf dem Produkt übrigens 0,5 * 0,7 cm.   

Anforderungen an die Kennzeichnung von EEE

Was alle Kennzeichnungen in der Regel gemeinsam haben, ist dass sie sichtbar, lesbar und dauerhaft zu erfolgen haben.  

Sichtbar heißt dabei, dass keine Hilfswerkzeuge nötig sein sollten, damit ich die Kennzeichnung erblicken kann. 

Was ist aber dauerhaft? Dauerhaft ist eine Kennzeichnung, wenn man davon ausgehen kann, dass sie End-of-Life des Produktes noch ersichtlich ist. Zur Überprüfung der Dauerhaftigkeit gibt es den sogenannten Wischtest.  

Hierbei die Dauerhaftigkeit durch Betrachtung und durch 15 sekündiges Reiben von Hand mit einem wasserdurchtränkten Tuch sowie für weitere 15 Sekunden mit einem Petrolether durchtränkten Tuch überprüft. Wenn die Kennzeichnung nach diesem Test noch leserlich und nicht leicht zu entfernen ist, kann von einer dauerhaften Kennzeichnung ausgegangen werden. Aufkleber, die diesen Test bestehen und danach keine Wellen aufweisen, sind ebenfalls zulässig. 

Zusammenfassung: Kennzeichnung von EEE

EEE sind zu kennzeichnen mit

  1. der Herstelleridentifikation, bspw. einer Marke, 
  2. einer Kontaktanschrift, 
  3. einer eindeutigen Geräteidentifikation (bspw. über die Seriennummer), 
  4. dem CE-Kennzeichen, 
  5. dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern und  
  6. dem Datum der Inverkehrbringung.  

Die Kennzeichnung von EEE hat dabei sichtbar, lesbar und dauerhaft zu erfolgen.  

Was sollten wir an dieser Stelle noch erwähnen? Die Bedeutung der Kennzeichnungen muss in einigen Fällen erklärt werden. Hier kommen also entsprechende Informationspflichten auf den Hersteller zu. Aber darauf gehen wir ein anderes Mal etwas genauer ein.  

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