Ich möchte mit Ihnen heute über die erweiterten Informationspflichten im ElektroG3 sprechen.
In der letzten Episode bin ich ja bereits auf das geplante ElektroG3 eingegangen. Und das möchte ich heute noch einmal machen.
Der Gesetzesentwurf sieht dabei unter anderem vor, dass die Hersteller zur jährlichen Veröffentlichung von Informationen in Bezug auf die Erfüllung von quantitativen Zielvorgaben verpflichtet werden. Diese Pflicht wurde bereits durch das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union eingeführt und wurde im Entwurf zum ElektroG3 nunmehr in die Informationspflicht der Hersteller verschoben.
Was heißt das?
Die Hersteller sollen Informationen zur Sammel- und Verwertungsquote veröffentlichen. Näher spezifiziert ist das Ganze an der Stelle noch nicht. Im Zweifel sind diese neuen Informationspflichten im ElektroG3 allerdings sehr kritisch zu betrachten.
Wann ist das der Fall?
Das ist dann der Fall, wenn der Hersteller nicht die allgemeinen, deutschlandweiten und bis dato seitens stiftung ear bzw. UBA veröffentlichten Informationen, sondern seine individuellen Quoten bzw. Informationen veröffentlichen soll.
Warum wäre das in Deutschland ein Problem?
Das ElektroG in Deutschland ist einzigartig und einfach nicht mit den Adäquaten in anderen Mitgliedstaaten vergleichbar. Und deshalb kann man diese von der EU geforderte Informationspflicht auch nicht 1:1 übertragen.
In den anderen Mitgliedstaaten erfüllen die meisten Hersteller ihre operativen Verpflichtungen durch die Teilnahme an einem sogenannten kollektiven System.
Das heißt, dass Sie als Hersteller in anderen Ländern ihre in Verkehr gebrachte Menge an diese Systeme melden, auf der Basis eine Rechnung erhalten und Ihre anteiligen Rücknahmepflichten als erfüllt gelten.
- Erfüllt das kollektive System eine Sammelquote von 50 %, dann gilt diese für alle Teilnehmer entsprechend als erreicht.
Die Ermittlung der Verwertungsquoten ist vergleichbar. Und die kollektiven Systeme müssen auf Basis Ihrer Zulassung und Verpflichtungen sowieso jährlich die Erfolgsquoten ermitteln und melden.
Das heißt:
- Nicht die Hersteller, sondern die kollektiven Systeme melden die Quoten
- Müssten die Hersteller melden, so könnten sie die Quoten Ihres Systems melden.
- Jeder Hersteller kann also potenziell Quoten melden bzw. veröffentlichen.
Das Konstrukt in Deutschland ist hierfür schlicht und ergreifend nicht geeignet und würde Informationen liefern, die im Wettbewerb sicherlich sehr schwierig zu beurteilen sind.
Hintergrund ist die marktanteilsbasierte Rücknahmeverpflichtung im Rahmen der Abholkoordination.
Die Teilnahme an der Abholkoordination ist für alle Hersteller von B2C-Geräten verpflichtend.
Eigenrücknahmen können freiwillig erfasst werden, reduzieren jedoch die Abholverpflichtung im Rahmen der Abholkoordination, so dass sich die Sammelquote trotz der Extrameile des Herstellers nur dann erhöht, wenn die Menge der erfassten Eigenrücknahmen die Hersteller individuelle Abholverpflichtung übersteigt.
Ein Großteil der Hersteller sieht allerdings aus diversen Gründen von der Erfassung von Eigenrücknahmen ab.
Konsequenz:
Die marktanteilsbasierte Abholverpflichtung ist der ausschlaggebende, entscheidende Faktor für die Sammelquote.
Was bedeutet das in der Praxis?
Sehr viele Hersteller am Markt verfügen über geringe Marktanteile bzw. bringen sie sehr geringe Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten in Verkehr. Und diese Hersteller erhalten nicht in jedem Jahr eine Abhol- und Aufstellungsanordnung. Es gibt daher eine Vielzahl an Herstellern, die im Rahmen der Jahres-Statistik-Mitteilung eine „Null“ melden.
All diese Hersteller müssten im Rahmen der geplanten Informationspflichten im ElektroG3 bspw. veröffentlichen, dass Sie 0 % zurückgenommen haben.
Für jeden Außenstehenden, der diese Daten liest und der sich nicht mit dem Konstrukt ElektroG auskennt, wäre die Aussage:
Das Unternehmen ist überhaupt nicht „umweltfreundlich“ bzw. kommt es seinen Verpflichtungen nicht nach.
Es kommt also zu einer Diskriminierung. Und je nach Bewusstsein des Konsumenten ist das gleichbedeutend mit einer Entscheidung gegen den Kauf.
Und dass, obwohl das gleiche Unternehmen in einem anderen Jahr im Rahmen der Abholkoordination vielleicht eine Sammelquote in Höhe von 400 % ausweist. Wann ist das der Fall? Wenn sich der Hersteller auf Basis der angehäuften Verpflichtung aus den Vorjahren mit einer Abhol- und Aufstellungsanordnung konfrontiert sieht und in dem Rahmen dann 4 Tonnen entsorgt, obwohl er nur 1 Tonne in Verkehr gebracht hat.
Das Beispiel kann auch weitergesponnen werden:
Ein Hersteller, der extrem geringe Mengen in Verkehr bringt (bspw. < 10 kg im Jahr), nimmt nun freiwillig jedes Jahr 10 kg zurück, die er sonst beim Wertstoffhof entsorgt hat, damit er wettbewerbsfördernde > 100 % ausweisen und sich als besonders umweltfreundlich orientiert darstellen kann.
Ist dieser Hersteller jetzt wirklich deutlich besser aufgestellt als andere?
Vielleicht sogar besser als Hersteller, die freiwillig große Mengen an Eigenrücknahmen erfassen, aber prozentual aufgrund einer ebenfalls hohen in Verkehr gebrachten Menge im Vergleich schlechter dastehen?
- Sind 10 kg von 10 kg in diesem Zusammenhang besser als 1000 t von 2000 t?
Ich glaube Sie sehen, wohin das führt und worauf ich hinauswill.
In meinen Augen ist und bleibt die Sammelquote ein „Deutschland-Ziel“. Sie ist keine Hersteller-individuelle Vorgabe und sollte das in dem Konstrukt der geteilten Produktverantwortung beim besten Willen auch nicht werden.
Eine Hersteller-individuelle Veröffentlichung im Rahmen erweiterter Informationspflichten im ElektroG3 ist deshalb in meinen Augen einfach nicht zielführend. Im Gegenteil, sie hätte sogar fragwürde Aussagekraft im Wettbewerb.
Vor diesem Hintergrund sollte die Zielerreichung meiner Meinung nach weiterhin von stiftung ear bzw. UBA veröffentlicht werden.
Und falls es dennoch erforderlich ist, zum Beispiel weil durch die Maßnahme das Bewusstsein in der Gesellschaft grundsätzlich geschärft werden soll, dann könnte im Rahmen einer schlanken Lösung vielleicht über die zusätzliche Verlinkung der von stiftung ear bzw. UBA veröffentlichten Quoten durch die Hersteller nachgedacht werden.
Das ist zumindest meine Auffassung zu dem Thema!
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