Ich bin in letzter Zeit vermehrt darauf angesprochen worden, wer denn überhaupt Hersteller von Versandverpackungen ist. Das liegt unter anderem daran, dass ich vor ein paar Episoden ich auf den Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes und dabei auch explizit auf die Versandverpackungen eingegangen bin.
Immer wieder hieß es auch: Versandverpackungen… die sind uns bisher total durchgerutscht. Da müssen wir also aktiv werden. Und, was soll ich sagen, manchmal stimmt das, manchmal aber auch nicht.
Die Frage ist hier, wie die Versandverpackungen in Verkehr gebracht werden.
Ganz konkret:
- Wer verpackt die Ware?
- Und wer tritt als Versender auf?
Das ist nämlich in vielen Fällen gar nicht unbedingt der Hersteller der Produktverpackung, sondern vielleicht sein Logistikdienstleister. Es kann also sehr gut sein, dass Sie zwar für die Produktverpackung als Hersteller gelten, aber nicht für die Versandverpackung.
Wann ist das der Fall?
Der Versanddienstleister ist in den folgenden Fällen immer verpflichtet:
- Der Versanddienstleister ist außen auf der Verpackung erkennbar.
- Sowohl der Verkäufer als auch der Versanddienstleister sind erkennbar.
- Weder Verkäufer noch Versanddienstleister sind erkennbar.
Nur, wenn ausschließlich der Verkäufer außen auf der Verpackung erkennbar ist, dann ist tatsächlich der Verkäufer als Hersteller von Versandverpackungen verpflichtet.
Sofern Sie also einen Versanddienstleister einsetzen, ist dieser in den meisten Fällen der Hersteller der Versandverpackungen.
Einzige Ausnahme: wenn Sie als Verkäufer auf der Versandverpackung erkennbar sind und der Dienstleister nicht nach außen erkennbar tätig wird, also wenn er noch nicht einmal als Absender erkennbar ist, dann gelten Sie als Hersteller der Versandverpackung.
In allen anderen Fällen gilt der Dienstleister, der die Versandverpackung ja auch mit der Ware befüllt als Hersteller – mit allen damit einhergehenden Pflichten.
Hierzu stellt die ZSVR übrigens ein sehr gutes FAQ-Dokument zur Verfügung.
Dies in aller Kürze zum Hersteller vom Versandverpackungen! (Achtung: seit 01.07.2022 nicht mehr gültig!)
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