EPR compact - der Podcast

Freiwillige Übernahme von EPR-Pflichten

„Freiwillige Übernahme von EPR-Pflichten? Das kommt für mich nicht in Frage. In diesem Entsorgungsthema, da mach ich nur das Nötigste.“ Aussagen in der Art gehören in meiner Branche zum Berufsalltag. Und das ist ganz unabhängig von der Relevanz des Themas (Stichwort: Marktzugangsvoraussetzungen) je nach Philosophie, Vertriebskonzept etc. auch vollkommen legitim und in Ordnung.  

Trotzdem erreicht mich aber auch immer wieder die Frage, welche Gründe es denn dafür geben könnte, dass jemand tatsächlich freiwillig Verpflichtungen übernimmt. Relevant wird dieser Fall in aller Regel dann, wenn ein Produkt in einem anderen Land in Verkehr gebracht wird. Und da will ich heute einmal in Kurzform drauf eingehen.  

1. „Freiwillige Übernahme von EPR-Pflichten“ 

Die Anführungszeichen stehen in diesem Fall für eine lediglich halbfreiwillige Übernahme der Verpflichtungen. In Episode 2, als wir über den Hersteller im Sinne des ElektroG gesprochen haben, bin ich hier schon einmal drauf eingegangen:  

In einigen Fällen ist die Bedingung dafür, dass ich in die Regale eines Händlers oder in das Portfolio eines Distributors aufgenommen werde, dass ich auch die EPR-Pflichten übernehme. Und dass, obwohl mein Abnehmer eigentlich als Hersteller im Sinne des nationalen Gesetzes betrachtet wird. In diesen Fällen ist das Resultat dann in aller Regel Verhandlungssache und die Übernahme der Verpflichtungen zumindest nicht zu 100% freiwillig.  

2. Freiwillige Übernahme von EPR-Pflichten 

Ich kann diesen eingangs beschriebenen Fall nämlich auch in gewisser Weise umdrehen und in meine Vertriebsstrategie aufnehmen. Das heißt, ich gehe mit dem Thema pro-aktiv um. Dabei zeige ich direkt auf, dass ich mich, obwohl keine Verpflichtung besteht, um diese Themen kümmere. Das ist dann sozusagen ein Extraservice, damit sich mein Kunde mit den Anforderungen nicht herumschlagen muss und sich voll auf den Vertrieb fokussieren kann. In diesen Fällen wird vielleicht sogar ein Regalplatz für mich frei, der bisher von einem nicht konform agierenden Zulieferer besetzt wird. Oder von einem Zulieferer, der die Verpflichtungen eben nicht übernehmen möchte. Und wenn dieser Zulieferer der Grund dafür ist, dass sich bspw. ein Händler als Hersteller registrieren muss, dann wird er dieses Szenario sicher gerne vermeiden.  

Ganz klar ist natürlich: sobald ich das Thema prominent anspreche, kann das in gewisser Weise auch ein Eigentor sein. Nämlich dann, wenn der Händler eh davon ausgegangen ist, dass ich das mache… Oder wenn ich ihn auf Non-Konformität aufmerksam mache. Hier ist also ein sensibles Vorgehen und eine entsprechende Vorbereitung erforderlich.   

3. Markenbewusstsein 

Nicht ausschließlich, aber insbesondere dann, wenn Sie ein starkes oder bekanntes Brand vertreten, oder ein Brand was eben auch für Nachhaltigkeit etc. steht, ist Ihnen vielleicht besonders viel daran gelegen, dass die EPR-Pflichten auch überall erfüllt werden. Vor diesem Hintergrund übernehmen Sie in diesem Szenario die EPR-Pflichten so weit wie möglich, um dieses Image auch nach außen zu tragen. Darüber hinaus stellen Sie damit auch sicher, dass die Produkte zumindest innerhalb der Supply Chain, in die Sie direkt involviert sind, auch konform in Verkehr gebracht werden.  

Ich möchte den Fall mit einem Beispiel etwas verdeutlichen:  

Sie vertreiben aus Deutschland ein Produkt nach Italien. Der Importeur, ein Vertreiber, gilt als Hersteller im Sinne der italienischen Gesetze. Er kümmert sich aber nicht um die EPR-Pflichten. Ihre Produkte werden in Italien somit nicht konform in Verkehr gebracht. So weit, so „gut“. Wenn jetzt der Worst Case eintritt, also der Vertreiber sich für sein Fehlverhalten verantworten muss, dann sind Sie aber auf einmal auch, zumindest indirekt, betroffen. 

Indirekt, weil Ihrem Kunden dann ein Vertriebsverbot etc. Droht. Und Vertriebsverbot bedeutet an der Stelle auch für Sie schlicht und ergreifend weniger Umsatz. 

Zudem sind Sie vielleicht sogar direkt betroffen. Dadurch, dass Ihr Markennamen in einem negativen Context durch die Gazetten geistert. Oder aber dadurch, dass Ihr Kunde seinen Unmut an Ihnen auslässt oder auslassen möchte. Auch heute wissen einige Vertreiber schließlich gar nicht, dass diese Pflichten bestehen und gehen insbesondere bei gewisser Markenware davon aus, dass sich der Zulieferer um alles kümmert.  

Vor diesem Hintergrund sollten Sie sich grundsätzlich Gedanken hinsichtlich der Kommunikationsstrategie machen bzw. Darüber, wie Sie das Thema im Ausland angehen. Hier kommt dann Ihre individuelle Philosophie wieder ins Spiel: 

Wenn Sie keine Verpflichtungen haben, können Sie ohne Weiteres schweigen und Ihre Kunden „einfach machen lassen“. Das ist gelebte Praxis.  

Alternativ können Sie das Thema EPR und die Verpflichtungslage aber auch klar und direkt kommunizieren. Auch hier kann das Ergebnis sein, dass Ihr Kunde die Verpflichtungen übernimmt. So, wie es die nationalen Gesetze in diesem Fall oftmals ja auch vorsehen. Aber dann haben Sie Thema kommuniziert, und  die Verantwortungen vielleicht auch schriftlich vereinbart. Wenn Sie dann noch sicher gehen wollen, dass Ihre Kunden auch tatsächlich die Registrierungspflichten etc. Wahrnehmen, eben um den Worst Case zu vermeiden, dann können Sie sich das sicherlich auch bestätigen lassen und/oder zumindest in einigen Ländern sehr grob in den öffentlichen Registern überprüfen.   

4. Zentralisierung 

Ein letzter Punkt, auf den ich hier noch eingehen möchte, ist die Zentralisierung.  

Stellen Sie sich vor, Sie vertreiben Ihre Produkte an ganz viele verschiedene Händler in einem anderen Land. Dann müssen in diesem Land alle diese Händler die EPR-Pflichten für Ihre Produkte übernehmen. Ein typisches Beispiel hierfür ist sicherlich der Fahrradhandel. Viele Fahrradhändler sind vergleichbar kleine Unternehmen, teilweise 1-Mann-Unternehmen. Und auch die Fahrradhändler müssen im Zweifel die EPR-Pflichten erfüllen und sich bspw. registrieren, Mengen melden, entsprechende Gebühren zahlen usw. Um all diese Händler zu entlasten, könnten Sie über die freiwillige Übernahme von EPR-Pflichten nachdenken und die Anforderungen zentral übernehmen. Dieses Vorgehen ist in der Fahrradbranche übrigens sehr weit verbreitet. Und an dieser Stelle heißt die Übernahme der Pflichten dann, dass nur einer und nicht mehrere 100 Hersteller die administrativen Pflichten erfüllen muss. Zudem ist die konforme Inverkehrbringung in diesem Konstrukt ebenfalls sichergestellt.  

Wie Sie das Ganze dann finanziell regeln, also ob Sie von den Händlern angefallene Gebühren erstattet haben wollen, oder nicht … das ist dann wieder ein anderes Thema, dass Sie mit Ihren Kunden entsprechend abstimmen können.  

Sie sehen also, es gibt verschiedene Ansätze, warum eine freiwillige Übernahme von EPR-Pflichten sinnvoll sein könnte- insbesondere sicherlich dann, wenn ich sehr viele und vielleicht überwiegend kleinere Kunden in einem anderen Land beliefere oder zum Beispiel meine Brand entsprechende Werte repräsentiert.  

Wenn ich im Gegensatz dazu nur den einen, großen Zentraldistributor in einem anderem Land nutze, dann sind der Need und der Mehrwert sicherlich etwas geringer ausgeprägt.  

Aber wer weiß, vielleicht fallen Ihnen ja darüber hinaus noch weitere Argumente für die freiwillige Übernahme von EPR-Pflichten ein? Denken Sie gerne mal darüber nach.  

Sie haben Fragen zu diesem oder weiteren Themen rund um die EPR? Dann kontaktieren Sie uns gerne! 

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