EPR compact - der Podcast

Abholkoordination: Wie hoch ist meine Abholverpflichtung?

Heute machen wir aus einer Black Box mal eine Grey Box … und zwar sprechen wir über die Abholkoordination im ElektroG. Und dabei setzen wir den Fokus auf die Ermittlung der individuellen Abholverpflichtung.

Das System Abholkoordination ist sicherlich in gewisser Weise intransparent und ich kann ehrlich gesagt schon lange nicht mehr zählen, in wie vielen Gesprächen das Thema schon angesprochen wurde. Der Tenor ist aber immer ähnlich:

  • „Das System ist nicht nachvollziehbar“.
  • „Die Berechnungsgrundlage ist nicht veröffentlicht. Das stimmt also was nicht.“
  • „Wir fühlen uns benachteiligt.“
  • „Wie kann es sein, dass ich dieses Jahr so viel / so wenig abholen muss?“

Ich könnte die Liste der Aussagen noch ordentlich erweitern… Was steht fest?

Wir reden über eine Verpflichtung für Hersteller von b2c-Geräten und hier gibt es offensichtlich Aufklärungsbedarf.

Zunächst einmal zur Abholkoordination:

Für alle, die davon noch nichts gehört haben sollten. Worum geht es?

Endnutzer von B2C-Geräten, übrigens egal ob private oder gewerbliche Endnutzer, können sich Ihrer Altgeräte kostenfrei bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, also in der Regel den Wertstoffhöfen entledigen. Vor Ort finden Sie verschiedene Container bzw. Sammelbehältnisse vor, in denen die Altgeräte erfasst werden.

Wenn so ein Container eine bestimmte Mindestfüllmenge erreicht und der örE nicht optiert hat, dann loggt sich der örE in seinem Account bei der stiftung ear ein und veranlasst eine sogenannte Abhol- und Aufstellungsanordnung. Sprich: das Behältnis soll abgeholt, der Inhalt konform behandelt und ein neues Behältnis gestellt werden. Und für diesen Prozess, also für die Abholung, Behandlung und Aufstellung ist dann ein Hersteller im Sinne des ElektroG verantwortlich.

  • Das heißt: der Prozess der Abholkoordination startet.

Was passiert nun?

Die stiftung ear ermittelt auf Basis eines anerkannten, marktanteilsbasierten Algorithmus, welcher von allen registrierten Herstellern in der entsprechenden Sammelgruppe zum Zeitpunkt der Beauftragung die höchste Abholverpflichtung hat. Und genau dieser Hersteller ist dann verpflichtet, sich je nach Abhol- und Aufstellungsanordnung um die fristgerechte Auftragserfüllung zu kümmern.

Sobald der Hersteller die Abhol- und Aufstellungsanordnung erhalten hat, wird seine Abholverpflichtung zunächst um ein fiktives Durchschnittsgewicht reduziert, damit er nicht zu Unrecht auch die nächsten Abholungen durchführen muss. Sobald dem Hersteller dann der Wiegeschein vorliegt und die Outputmeldung getätigt wird, wird der fiktive Wert durch den Realwert ersetzt.

Aber kommen wir nun zum Wesentlichen:

Wie können Sie Ihre Abholverpflichtung ermitteln?

Dafür muss ich im Vorfeld klarstellen, dass wir nur eine Näherungsrechnung anstellen können. Die Abholverpflichtung ist nämlich von zu vielen Faktoren abhängig, wovon die meisten variabel sind:

  • Die Menge der erfassten Altgeräte bei den örE
    • und hierbei die nicht optierte Menge. Sprich: die Menge, um die sich die Hersteller im Rahmen der Abholkoordination kümmern müssen
  • Die Gesamtmenge der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte je Geräteart
  • Der eigene Marktanteil, also der eigene Input in Verhältnis zur Gesamtmenge je Geräteart
  • Reduzierte Abholverpflichtungen aufgrund erfolgter Eigenrücknahmen
  • + ggf. die Zusammensetzung der Sammelgruppe

Zudem ist wissenswert, dass es sich um einen fortlaufenden Prozess handelt. Historische Daten spielen also auch eine Rolle.

Trotzdem wollen wir uns der individuellen Abholverpflichtung zumindest rechnerisch annähern, damit Sie Ihr Budget aufstellen bzw. zu erwartende Kosten ermitteln können.

Ich will deshalb eine Beispielrechnung mit Ihnen anstellen.

Wir gehen dabei von dem folgenden, einfachen Szenario aus:

  • Sie sind Hersteller von b2c-Kleingeräten und
  • Ihre Inputmenge beträgt 1000 Tonnen pro Jahr.
  • Ihre Altgeräte werden in der Sammelgruppe 5 erfasst.

Die Sammelgruppe 5 ist dabei im Jahr 2020 zusammengesetzt aus 72,05 % Kleingeräten und 27,95 % kleinen ITK-Geräten.

Als nächstes betrachten wir die veröffentlichten, historischen Daten zur Jahres-Statistik-Mitteilung. Das Referenzjahr ist aktuell dementsprechend 2019.

Relevanter Marktanteil im Rahmen der Abholkoordination:

2019 sind 525.919 Tonnen b2c-Kleingeräte in Verkehr gebracht worden.

Bei 1000 Tonnen Input ihrerseits ergibt sich ein Marktanteil in Höhe von ca. 0,19 %.

Für die Einfachheit der Berechnung gehen wir zunächst von einem gleichbleibenden Gesamtentsorgungsvolumen aus. Der Jahres-Statistik für 2019 können wir eine Erfassungsmenge in Höhe von 28.105 Tonnen b2c-Kleingeräten entnehmen.

Setzen wir diese ins Verhältnis zum Marktanteil, erhalten wir eine rechnerische Abholverpflichtung in Höhe von

  • ca. 54 Tonnen (à 0,19 % von 28.105 Tonnen) oder,
  • umgerechnet auf ein Durchschnittsgewicht von ca. 5 Tonnen, 10 – 11 Abholungen (7510 Abholungen mit einem Gesamtgewicht von 38.879 Tonnen) pro Jahr.

Wie gesagt, es kann sich nur um eine Näherungsrechnung handeln.

Aber diese können Sie bei der Budgeterstellung oder Validierung des Gesamtkonstruktes anstellen und natürlich mit den Parametern hier und da spielen. Also bspw. je nach Aussicht oder Planung den Marktanteil erhöhen/reduzieren oder auch die Entsorgungsmenge im Rahmen der Abholkoordination entsprechend anpassen.

Spielen Sie das Ganze gerne einmal für ein oder zwei Kalenderjahre durch und schauen Sie einmal, wie hoch die Abweichungen ausfallen. Und wenn Sie mögen, dann freuen wir uns über ein Feedback bzw. über Ihre Erkenntnisse.

Haben Sie Fragen zu diesem oder weiteren Themen rund um die EPR? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

… oder buchen Sie direkt einen Termin für ein unverbindliches Kennenlerngespräch.