12 Millionen Euro Bußgeld! Das ist sicherlich eine reißerische Headline, aber an der Stelle einfach eine Steilvorlage, die ich heute aufnehmen möchte. Diese 12 Millionen Euro Bußgeld kursieren nämlich aktuell tatsächlich in den Medien. Vielleicht haben Sie schon davon gelesen:
Das UBA hat gegen Tesla ein Bußgeld in Höhe von 12 Millionen Euro verhängt. Ganz konkret geht es dabei die deutsche Niederlassung von Tesla, die gegen die Anforderungen des BattG verstoßen haben, soll. Hervorgegangen ist die Information aus einem Bericht der US-Börsenaufsicht SEC.
Darin steht Folgendes:
The German Umweltbundesamt (“UBA”) has issued our subsidiary in Germany a notice and fine in the amount of 12 million euro alleging its non-compliance under applicable laws relating to market participation notifications and take-back obligations with respect to end-of-life battery products required thereunder. This is primarily relating to administrative requirements, but Tesla has continued to take back battery packs, and although we cannot predict the outcome of this matter, including the final amount of any penalties, we have filed our objection and it is not expected to have a material adverse impact on our business.
Zum konkreten Vorwurf gibt es aktuell keine näheren Informationen, da das Verfahren noch läuft und die Parteien sich entsprechend nicht dazu äußern. Hier müssen wir also den weiteren Verlauf des Verfahrens abwarten und dann werden wir irgendwann schlauer sein.
Warum nehme ich das Thema trotzdem hier auf?
Die ganzen Gesetze haben mittlerweile alle schon ein paar Tage auf dem Buckel. Das heißt, wir reden also nicht über ein Thema, was neu ist und vielleicht auch deshalb an dem einen oder anderen vorbei gegangen sein könnte. Trotzdem führe ich immer noch viele Gespräche mit Betroffenen, die die Anforderungen entweder nicht kennen, oder, zum Teil auch bewusst, nicht erfüllen.
Und in diesen Gesprächen höre ich eine Frage immer wieder:
„Dieses Compliance-Ding, brauchen wir das überhaupt? Warum sollten wir uns mit dem Thema befassen? Bisher ist doch alles gut gegangen.“
Und diese Frage ist berechtigt!
Warum soll ich mich um ein Thema kümmern, was mich, in welcher Form auch immer, Ressource kostet, und wo Non-Compliance scheinbar keine Auswirkungen hat?
Diese Frage muss sich in letzter Instanz jeder selbst stellen und auch selbst beantworten.
Denn wir reden an dieser Stelle über nichts anderes als ein Risikomanagement.
Das bedeutet, ich muss das Risiko, beispielsweise von Non-Compliance, für mich bewerten.
Um das zu tun, sollte ich in diesem Thema mindestens bewerten können, was es mich kostet, wenn ich mich um das Thema kümmere.
Ebenfalls sollte ich mindestens wissen und bewerten können, was der Worst-Case mit sich bringen kann, zum Beispiel wenn ich als Trittbrettfahrer agiere. Den Fall belege ich dann mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit und kann meine Entscheidung treffen.
Das klingt erstmal einfach. Die Frage ist dann, ob ich mich auf mein Bauchgefühl oder die Erfahrungswerte aus der Vergangenheit verlasse, oder ob ich eine etwas komplexere Risikobewertung anstelle, die von verschiedenen Faktoren, zum Beispiel dem Markt und verschiedenen Entwicklungen abhängig ist.
Welche Faktoren können dabei relevant sein?
Haben Sie eine Idee, wie der typische Neukunde aussieht, der sich mit dem Thema bis dato noch nicht befasst hat?
Es gibt hier 2 „Klassiker“:
- „Mein Kunde hat mich nach einer Registrierungsnummer gefragt … ohne die, nimmt er meine Produkte nicht.“
- „Ich habe eine Abmahnung erhalten.“
Beides Fälle, in denen es auf einmal schnell gehen muss.
Im ersten Fall, weil ich im Zweifel einen Auftrag nicht bekomme oder als Lieferant sogar ausgelistet werde.
Und im zweiten Fall, weil neben einem Bußgeld unter anderem auch ein Vertriebsverbot droht. Vertreiben bzw. anbieten darf ich dann erst wieder, wenn ich die Marktzugangsvoraussetzungen erfüllt habe. Das kann je nach Land und Bereich auch gerne mal 3 Monate, vielleicht sogar länger, dauern.
Und wer weiß darüber hinaus, wie viele Aufträge ich auch in der Vergangenheit vielleicht nicht erhalten habe oder grundsätzlich nicht erhalte, weil ich diese Registrierungsnummer eben nicht oder nicht schnell genug habe? Manche Abnehmer sortieren mein Angebot nämlich direkt aus und fragen nicht noch separat nach der Nummer. Das heißt, wir reden hier also auch von Opportunitätskosten, die ich in meine Berechnung aufnehmen müsste.
Stichwort Bußgeld:
Wie hoch im Zweifel ein Bußgeld oder sogar eine Haftstrafe ausfallen kann, richtet sich unter anderem nach dem Vorteil, den ich mir durch die Non-Compliance verschafft habe. In Irland droht bspw. eine Haftstrafe von bis zu 2 Jahren. Und die aufgerufenen 12 Millionen Euro, die für Tesla gerade im Raum stehen, sind sicherlich ebenfalls ein sehr extremes, aber auch exemplarisches, abschreckendes Beispiel.
Kommen wir nochmal auf das Risiko einer Abmahnung zu sprechen:
Um das weiter zu bewerten, sollte ich ggf. auch auf die Branche gucken, in der ich unterwegs bin. Denn in vielen Fällen haben wir einen sogenannten „selbst regulierten Markt“. Das heißt: Abgemahnt werde ich in diesem Fall, wenn, dann von einem Marktbegleiter, der ein berechtigtes Interesse daran hat, ob ich compliant bin oder nicht. Schließlich kann ich im Zweifel günstiger anbieten als er.
Also sollte ich vielleicht betrachten:
- Was für Produkte bringe ich in Verkehr?
- Welche Stellung habe ich am Markt?
- Was machen die Marktbegleiter? Wer im Glashaus sitzt, sollte schließlich nicht mit Steinen werfen…
- Gibt es vielleicht so eine Art Gentleman’s Agreement, dass innerhalb der Branche keiner dem anderen was tut?
- Welches Glied in der Supply Chain nehme ich ein? Importiere ich bspw. ein Brand nach Deutschland, wofür noch keine Registrierung besteht, ist die Non-Compliance offensichtlich.
Bin ich in einer Risikogruppe?
- Das heißt, vertrete ich ggf. ein starkes Brand wo Non-Compliance sehr medienwirksam wäre? Dies ist zum Beispiel aktuell bei Tesla und war auch in der Vergangenheit bei Amazon oder IKEA schon der Fall.
- Bin ich ein Online-Vertreiber? Die rücken schließlich immer mehr in den Fokus des Vollzugs.
- Sind meine Produkte sehr günstig und zählt hier im Vertrieb tatsächlich der letzte Cent?
- Bin ich in einem Boom-Markt unterwegs, der gerade neu erschlossen wird und wo vielleicht Schnelligkeit ein entscheidender Faktor ist?
- Bringe ich Lampen, also Leuchtmittel, in Verkehr? In diesem Bereich wird tendenziell sehr intensiv abgemahnt.
- Oder bin ich in einer Nische unterwegs?
Eine Nische hat dabei in der Regel Für und Wider:
Einerseits bietet eine Nische oft Sicherheit, weil die Medienwirksamkeit und damit auch das Risiko der Abmahnung bestimmter Stellen nicht so groß ist. Andererseits kann ein Marktbegleiter auf einem sehr überschaubaren Markt mit einer Abmahnung auch großen Schaden bei mir anrichten und mich potenziell vom Markt drängen…
Last not least, muss ich im Rahmen des Risikomanagements einmal grundsätzlich betrachten, wie der Vollzugsapparat ansonsten funktioniert und wie er sich entwickelt.
Und da lässt sich aktuell eine recht klare Tendenz erkennen:
Die Register tauschen sich länderübergreifend immer mehr untereinander aus. Bestimmte Registrierungsangaben werden harmonisiert und neue Rollen mit neuen Verpflichtungen geschaffen.
Das heißt, man bereitet im Hintergrund den stärkeren Vollzug bereits vor und wird in absehbarer Zeit auch Geld für den Aufbau des Apparates in die Hand nehmen.
Das Risiko wird einfach größer. Und das sieht man auch am aktuellen Beispiel Tesla.
Die Frage, ob man das „Compliance Ding“ braucht, oder nicht, die muss sich wie gesagt jeder selbst beantworten. Das gehört ganz einfach zum Risikomanagement.
Das Problem ist nur, und das kennen Sie auch aus anderen Bereichen, Stichwort: Versicherungen:
Ich will nicht erleben, dass ich das Ganze brauche, wenn ich es nicht habe.
Denn wenn der Worst Case eintritt, dann ist es leider zu spät. Dann reden wir über Geld-, im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen und über Vertriebsverbote oder Produktrückrufe; vom potenziellen Imageschaden ganz zu schweigen. Und diese Konsequenzen tun in der Regel deutlich mehr weh und kosten dann auch mehr, als wenn man sich frühzeitig um das Thema kümmert.
Aber halt auch nur dann, wenn ein Worst Case eintritt… und dann sind wir wieder beim Risikomanagement.
Haben Sie Fragen zu diesem oder weiteren Themen rund um die EPR? Dann kontaktieren Sie uns gerne!
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