EPR compact - der Podcast

11 EPR Fakten für Online-Shops

11 EPR Fakten für Online-Shops – in Schrift und Ton:

1. Als Online-Vertreiber von EEE können Sie in Deutschland mit Vertreiberrücknahmepflichten konfrontiert werden.

Voraussetzungen: 

  • Niederlassung in Deutschland und  
  • mindestens ein Lagerstandort in Deutschland verfügt über eine Versand- und Lagerfläche von > 400 m² explizit für EEE 

Trifft dieser Fall zu, müssen Sie Rücknahme- und Informationspflichten erfüllen. Hierzu veröffentlichen wir noch eine separate Episode.

2. Ähnliche Rücknahmepflichten sind für Online-Vertreiber von Batterien kurzfristig zu erwarten (siehe Novelle des BattG)

Wie das genau aussieht, wird derzeit noch erarbeitet. Aber die die Novelle des BattG sieht hier auf jeden Fall entsprechende Verpflichtungen vor. 

3. Deutsche Online-Händler können zeitgleich auch Hersteller in Deutschland sein:  

Dies ist dann der Fall, wenn Sie EEE, Batterien und/oder Verpackungen (z. B. Versandverpackungen oder verpackte Produkte) anbieten bzw. in Verkehr bringen, die innerhalb der Supply Chain nicht bereits registriert wurden – entweder, weil eben Sie als Hersteller auf Basis der jeweiligen Gesetze gelten, zum Beispiel durch Import und Weitervertrieb oder dadurch, dass ein Zulieferer trotz Verpflichtung nicht konform agiert (Herstellerfiktion). 

4. Vertreiben Sie Elektro- und Elektronikgeräte via Fernkommunikation an Endnutzer in anderen EU Mitgliedstaaten, so gelten Sie im Empfängerland fast immer als Hersteller.

Dies gilt oftmals ebenfalls für Batterien (auch, wenn diese im Produkt integriert sind) und in einigen Ländern ebenfalls für die Verpackungen.   

Vertreiberrücknahmepflichten sind in diesen Fällen übrigens in der Regel nicht zu erfüllen, da Sie durch Ihr Vertriebskonzept als Hersteller gelten und der Vertreiber einen nationalen Ansatz verfolgt. Das heißt, er soll also in dem Land niedergelassen sein.  

5. In einzelnen Ländern gibt es Bagatellgrenzen.

Insbesondere für Verpackungen kann es durchaus vorkommen, dass Sie trotz Direktvertrieb keine, oder entsprechend geringere Verpflichtungen im Empfängerland zu erfüllen haben.  

6. Die EPR Pflichten unterscheiden sich zum Teil erheblich.

Zum Beispiel hinsichtlich dem Bedarf nationale Registrierungsnummern oder eine sichtbare bzw. unsichtbare Öko-Gebühr auszuweisen. Der Ausweis einer Öko-Gebühr, egal ob sichtbar oder unsichtbar, ist Deutschland  übrigens nicht erlaubt.  

7. Die Angaben der Registrierung für Hersteller von EEE werden harmonisiert.

Das Ziel ist hierbei insbesondere den Vollzug zu vereinfachen und vorzubereiten.  

Der Online-Handel ist hier speziell im Fokus. Das ist unter anderem daran zu erkennen, dass entsprechende Verkaufsmethoden angegeben werden und die Exporte teilweise auch national gemeldet werden müssen. Hintergrund sind die an einigen Stellen kritisch beäugten Marktvorteile des Online-Handels ggü. dem stationären Handel und die hohe Quote der Trittbrettfahrer, die beim Online-Handel zu beobachten ist. 

8. Plattformen wie zum Beispiel Amazon werden in Zukunft voraussichtlich eine Verantwortung dafür tragen müssen, dass ihre Teilnehmer konform agieren.

Wie das genau aussieht, ist aktuell noch nicht geklärt. Aber: da wird sicher etwas auf Sie zukommen.    

9. Im EAR-System in Deutschland ist eine Meldung der Exporte bereits möglich, Sie ist jedoch noch keine Verpflichtung.  

Meldet jemand national die EEE, die via Fernkommunikation an Endnutzer in anderen Ländern vertrieben wurden, so wird hier sicherlich ein Quercheck erfolgen um die Einhaltung der Compliance im Empfängerland durchzusetzen. Die Register tauschen sich diesbezüglich entsprechend aus.   

10. Um nicht potenziell überall als Hersteller zu gelten, können Sie über die Beschränkung des Versands nachdenken.

So stellen Sie sicher, dass Produkte nur in die Länder versendet/vertrieben werden, in denen Sie auch compliant sind.  

Haben Sie einen „offenen“ Online-Shop und das Thema bis dato noch nicht auf der Agenda, sollten Sie schauen, welche Märkte für Sie interessant sind und ob Sie von Bagatellgrenzen oder Quick Wins partizipieren können. Im Zweifel können Sie besser ein Land ausgrenzen, als dort non-konform zu agieren und im Worst Case entsprechende Konsequenzen zu tragen.

Checken Sie also:

  • Wo habe ich Geschäft?
  • Welchen Gewinn erziele ich damit?
  • Und was kostet mich Compliance?

Dann können Sie weitere Schritte abwägen und den Business Plan entsprechend darauf ausrichten.

11. Sie wollen online in andere Länder vertreiben, aber scheuen die Herstellerverpflichtungen?

Schauen Sie einmal nach entsprechend spezialisierten Online-Shop Betreibern, die den Job für Sie übernehmen. Diese Dienstleister betreiben den Shop in Ihrem Corporate Design, so dass der Kunde Ihre Marke wie gewohnt erlebt. Als Vertreiber tritt allerdings der Dienstleister auf, der somit auch die EPR Pflichten zu erfüllen hat. Sie nutzen also den Channel und erschließen den Markt, vermeiden aber, zumindest direkt, die administrativen EPR Pflichten.

Sie haben Fragen zu den 11 EPR Fakten für Online-Shops oder zu weiteren Themen rund um die EPR? Dann kontaktieren Sie uns gerne! 

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